Eltern- & Erziehungsberatung

Elternberatung nach § 95 Abs. 1a AußStrG

Was ist das und wann macht diese Beratung Sinn?

  • Eine Beratung vor einer einvernehmlichen Scheidung, wenn das Paar minderjährige Kinder hat
  • Eine Beratung über die spezifischen Bedürfnisse, die durch eine Scheidung bei Kindern entstehen
  • Eltern bekommen Tools, um ihre Kinder durch diese herausfordernde Zeit zu begleiten
  • Sie wird bei einer einvernehmlichen Scheidung gerichtlich angeordnet
  • Sie macht bei jeder Trennung mit minderjährigen Kindern Sinn
  • Wird von anerkannten Berater*innen durchgeführt
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An einem einmaligen Termin (Einzel-, Paargespräch oder Gruppe) stehen das Erleben der Kinder, deren Bedürfnisse, Wünsche, Ängste und Reaktionen im Zusammenhang mit der elterlichen Scheidung im Mittelpunkt der Beratung.

Du erhältst eine Bestätigung über die Teilnahme an der Beratung, die Du dem Gericht vorlegen musst.

Kontaktiere mich gerne für einen Termin